Im Falle des Verlustes oder Diebstahl einer Dauerkarte besteht kein Anspruch auf eine Neuausstellung dieser. Die LGS Oberhessen kann nach freiem Ermessen und bei Angabe des auf der Dauerkarte befindlichen Codes im Einzelfall eine neue Karte ausstellen. Es fällt ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 20,00 Euro an. Die verlorene Dauerkarte verliert dadurch ihre Gültigkeit und wird für die Verwendung gesperrt.